Werner Zimmermann - 

STEUERBERATER

 

 

NEWS zur E-Rechnungspflicht 

Informieren Sie sich hier schnell und einfach über die kommende E-Rechnungspflicht.

Die Umstellung auf die gesetzlich verpflichtende E-Rechnung steht bevor – und für Unternehmen und Unternehmer/innen bedeutet dies eine wichtige Veränderung. Doch diese Anpassung bringt weit mehr als nur eine gesetzliche Erfüllungspflicht mit sich: Sie eröffnet zahlreiche Vorteile, die Ihr Unternehmen zukunftsfähig machen.

Die Einführung der E-Rechnung setzt einen modernen Standard für digitale Geschäftsprozesse, der den Austausch zwischen Ihrem Unternehmen, Ihren Kund/innen, Lieferant/innen und Steuerberater/innen effizienter gestaltet. Diese neue Norm ermöglicht es Ihnen, Abläufe zu optimieren und Kosten erheblich zu senken. Je früher Sie den Umstellungsprozess starten, desto schneller profitieren Sie von diesen Vorteilen.

Nutzen Sie die Chance, Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die E-Rechnung umzustellen und damit Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Beginnen Sie jetzt, um frühzeitig in den Genuss der Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen zu kommen!

Den aktuellen Zeitplan zur E-Rechnung finden Sie in unserer LOTSE Ausgabe 07/2024.

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Steuern / Einkommensteuer 
Freitag, 26.04.2024

Gegenüber GbR erlassener Feststellungsbescheid über Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen bindend für Einkommensteuer des Gesellschafters

Das Finanzgericht Münster hatte zu entscheiden, ob ein Feststellungsbescheid über die Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen Bindungswirkung für den Kläger hat, wenn dieser Bescheid nicht gegenüber dem Kläger, sondern gegenüber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erlassen wurde, an deren Vermögen der Kläger im Streitjahr beteiligt war (Az. 4 K 1147/20).

Die gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen in einem gegenüber der GbR erlassenen Feststellungsbescheid entfalte auch Bindungswirkung für die Einkommensteuerveranlagung der am Vermögen der GbR beteiligten Gesellschafter, da sich sowohl die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte als auch die Einkommensteuerfestsetzung an die Gesellschafter als Inhaltsadressaten richte.

Die Sichtweise, dass die Feststellung der Steuerpflicht lediglich für die von der GbR geschuldete Kapitalertragsteuer bindend sein soll, würde dem gesetzgeberischen Zweck der gesonderten Feststellung (frühzeitige Klärung der Steuerpflicht) entgegenlaufen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.