Werner Zimmermann - 

STEUERBERATER

NEWS zur E-Rechnungspflicht 

Informieren Sie sich hier schnell und einfach über die kommende E-Rechnungspflicht.

Die Umstellung auf die gesetzlich verpflichtende E-Rechnung steht bevor – und für Unternehmen und Unternehmer/innen bedeutet dies eine wichtige Veränderung. Doch diese Anpassung bringt weit mehr als nur eine gesetzliche Erfüllungspflicht mit sich: Sie eröffnet zahlreiche Vorteile, die Ihr Unternehmen zukunftsfähig machen.

Die Einführung der E-Rechnung setzt einen modernen Standard für digitale Geschäftsprozesse, der den Austausch zwischen Ihrem Unternehmen, Ihren Kund/innen, Lieferant/innen und Steuerberater/innen effizienter gestaltet. Diese neue Norm ermöglicht es Ihnen, Abläufe zu optimieren und Kosten erheblich zu senken. Je früher Sie den Umstellungsprozess starten, desto schneller profitieren Sie von diesen Vorteilen.

Nutzen Sie die Chance, Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die E-Rechnung umzustellen und damit Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Beginnen Sie jetzt, um frühzeitig in den Genuss der Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen zu kommen!

Den aktuellen Zeitplan zur E-Rechnung finden Sie in unserer LOTSE Ausgabe 07/2024.

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Steuern / Sonstige 
Montag, 08.12.2025

Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert

Der Bundestag hat die Befreiung der Elektroautos von der Kfz-Steuer bis 2035 verlängert. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ stimmte der Bundestag am 04.12.2025 in 2./3. Lesung zu. Es ist keine Zustimmung des Bundesrats erforderlich, da es sich um ein Einspruchsgesetz handelt.

Die Änderung erfolgt in § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz. Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12. 2025 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, wird um fünf Jahre verlängert. Durch die Gesetzesänderung wird auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.

Allerdings wird die zehnjährige Steuerbefreiung begrenzt bis längstens 31.12.2035, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten. Der Bundesrat hatte keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.